Impfung

Die Impfung ist eine vorbeugende Maßnahme gegen verschiedene Infektionskrankheiten und wird deshalb auch Schutzimpfung genannt. Man unterscheidet aktive Impfung und passive Immunisierung. Bei einer aktiven Impfung – auch Vakzination genannt – wird der Impfstoff (die Vakzine) in Form abgeschwächter, abgetöteter oder fragmentierter Krankheitserreger in den Körper eingebracht. Ziel dieser Impfung ist es, das körpereigene Immunsystem zur Bildung spezifischer Antikörper anzuregen und so eine spezifische Immunität gegen die entsprechende Infektionskrankheit zu bewirken. Bei einer passiven Impfung hingegen wird mit Impfserum geimpft, welches die passenden Antikörper gegen den betreffenden Krankheitserreger bereits in hoher Konzentration enthält. Es stehen Impfstoffe gegen eine Vielzahl von viralen und bakteriellen Infektionskrankheiten bereit.

Haustiere können und sollten nach herrschender Meinung geimpft werden. Die empfohlenen Impfungen werden vom Tierarzt verabreicht und ebenso wie beim Menschen in einem Impfpass dokumentiert. In Deutschland erarbeitet die Ständige Impfkommission (StIKo Vet.) im Bundesverband Praktizierender Tierärzte Impfempfehlungen für die Deutsche Kleintierpraxis. Im Gegensatz zu den Impfungen beim Menschen werden die meisten Impfungen bei Tieren unter die Haut (subkutan) – meist im Bereich der Flanken oder im Nackenbereich – verabreicht.

Die Impfung gegen Tollwut und der Nachweis im neuen EU-Heimtierausweis sind gesetzlich in praktisch allen europäischen Staaten für die Einreise von Hunden, Katzen und Frettchen erforderlich. Sie muss nach Vorschrift des Impfstoffherstellers wiederholt werden (ein bis drei Jahre) und die letzte muss für die meisten Staaten mindestens 30 Tage zurückliegen. Nach Änderung der deutschen Tollwutimpfverordnung ist seit 2006 eine jährliche Auffrischung nicht mehr vorgeschrieben, wenn der Hersteller eine längere Frist angibt. Für Großbritannien, Irland, Norwegen und Schweden ist zudem eine Bestimmung des Antikörper-Titers notwendig. Aufgrund der hohen Impfdichte bei Haustieren spielen sie als Überträger der Tollwut in Mitteleuropa praktisch keine Rolle mehr.

Impfung beim Hund

Haushunde werden zumeist gegen Staupe, Hepatitis contagiosa canis, Leptospirose (Stuttgarter Hundeseuche), Parvovirose (Katzenseuche des Hundes), Parainfluenza und bisher auch gegen Tollwut geimpft. Jüngere Untersuchungen zeigen, dass ein Impfschutz (mit Ausnahme Leptospirose) über drei Jahre und mehr bestehen kann, mittlerweile weisen viele Hersteller ihre Impfstoffe mit einer Wirkdauer von drei Jahren aus. Weniger verbreitet ist die Impfung gegen Lyme-Borreliose und die bakterielle Komponente des Zwingerhustens (Bordetella bronchiseptica). Nur im züchterischen Bereich spielen ferner Impfungen gegen das Welpensterben eine Rolle.

Die Impfung gegen Tollwut und deren Dokumentation im EU-Heimtierausweis ist nur noch bei Reisen zwingend erforderlich; innerhalb Deutschlands wird diese Impfung nicht mehr für nötig gehalten. In einigen Ländern (Vereinigtes Königreich, Irland, Norwegen) ist zusätzlich eine einmalige Titerbestimmung zum Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes erforderlich. Kann bei Kontrollen eine gültige Impfung nicht anhand EU-Heimtierausweises nachgewiesen werden, wird die Einreise in das Zielland verwehrt. Gleiches kann auch bei der Einreise bei der Rückkehr nach Deutschland, Österreich oder der Schweiz passieren. Eine jährliche Auffrischungsimpfung für Tollwut ist (lt. EU-Verordnung (EG) Nr. 998/2003 für Reisen innerhalb der EU, außer den Sonderbestimmungen oben genannter Länder) nicht mehr erforderlich, es gelten die Wiederholungsimpftermine der Impfstoffhersteller.

Impfung bei der Katze

Hauskatzen sollten gegen Katzenschnupfen und Panleukopenie (Katzenseuche) geimpft werden; die bisher übliche Tollwutimpfung gilt in Deutschland als nicht mehr nötig. Eine Impfung gegen das Feline Leukosevirus (FeLV) empfiehlt sich nur bei bis zu acht Jahre alten Freigänger-Katzen. Die Impfung gegen Feline Infektiöse Peritonitis (FIP) ist allenfalls bei negativem FeCV-Status angebracht und bietet keinen sicheren Schutz.

Für Katzen (hier vor allem bei der FeLV-Impfung) und in eingeschränktem Maße auch für Hunde ist das Auftreten vakzineassoziierter Tumore (Fibrosarkome) dokumentiert. Verantwortlich hierfür sind wahrscheinlich den Impfstoffen zugesetzte Wirkungsverstärker (Adjuvanzien), auf die der Organismus mit Tumorbildung reagieren kann. Obwohl die Inzidenz dieser Nebenwirkung mit etwa 1:10000 im Bezug zum erreichten Schutz vor Erkrankungen vergleichsweise gering ist, werden Impfungen bei Katzen vorzugsweise im Bereich der Flanke empfohlen, um beim Auftreten dieses lokal aggressiven Tumors Raum zur chirurgischen Intervention zu lassen.

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