Pflegestelleninfos

Sie möchten sich als Pflegestelle anbieten?

Vielen Dank, dass Sie diese Hilfe in Erwägung ziehen. Wir sind immer auf (neue) Pflegestellen angewiesen, da sie den Erfolg unserer Arbeit erst ermöglichen. Damit aus Absicht zu helfen nicht etwa eine unliebsame Überraschung für Sie wird und Sie sich eventuell selbst überfordern, wollen wir Ihnen hier einige wichtige Informationen über die Aufgaben einer Pflegestelle geben.

Um Tiere gut vermitteln zu können sind Pflegestellen unabdingbar. Erstens, weil das Tierheim wieder freie Plätze bekommt, also wieder neue Hunde und Katzen aufnehmen kann, zweitens weil nur durch die Arbeit in Pflegefamilien manche Tiere erst vermittelbar werden.

Viele Menschen, die sich ein Tier aus dem Süden holen, wollen natürlich auch eine möglichst genaue Charakterbeschreibung ihres Wunschtieres. Viele haben wenig Erfahrung mit Hunden und Katzen und wären mit einem Tier, das frisch aus dem Tierheim kommt, völlig überfordert. In einer Pflegestelle wird das Tier möglichst genau kennengelernt – unschöne Überraschungen (Charaktereigenschaften, Hobbys) können also schon im Vorfeld bei den neuen Besitzern ausgeräumt werden. Das verhindert häufig, dass ein Tier zum „Rückläufer“ wird, also von seiner Familie wieder abgeben wird.

Viele Pflegestellen beginnen auch mit einer grundlegenden Erziehung gerade der Hunde, so dass sie bei der Vermittlung schon SITZ, PLATZ und KOMM verstehen und auch häufig schon weitgehend problemlos an der Leine laufen. Überängstlichen Tieren wird in der Pflegestelle versucht die Ängste abzubauen, Welpen werden zur Stubenreinheit erzogen. Die Tiere lernen in Familien ihre Rangordnung kennen, lernen mit Kindern und häufig auch Katzen umzugehen und sich mit Artgenossen zu arrangieren.

Sie sehen, Pflegestellen sind wichtig, um die Anfangsschwierigkeiten zu beheben und damit einer erfolgreichen Vermittlung den Weg zu ebnen.

Aber bis dahin ist es viel Arbeit, Geduld und Hingabe nötig, manchmal entstehen hohe Kosten. Sie bekommen ein Tier, das vielleicht geschlagen wurde, nur im Zwinger gehalten wurde, sich von der Jagd und Abfall ernährt hatte, furchtbare Angst vor Menschen (besonders vor Männern und Kindern) hat, das sich aufgegeben hat.

So einem Tier wieder Vertrauen zu geben und es in eine Familie zu integrieren ist nicht leicht. Die Tiere sind überhaupt nicht erzogen, hören nicht auf ihren Namen, sind meist anfangs nicht stubenrein, bleiben nicht alleine, haben einen ausgeprägten Jagdtrieb, zerstören Ihre Möbel, schnappen auch mal, können überhaupt nicht an der Leine gehen und sind manchmal auch noch so schwer vermittelbar, dass sie ein halbes Jahr bis zur Vermittlung warten müssen.

Wenn Sie glauben, so einem Tier gewachsen zu sein, hätten wir sie gerne als Pflegestelle!

Natürlich sind nicht alle Tiere so, viele sind einfach und unkomliziert, machen viel Freude und sind nach kurzer Zeit schon vermittelt.

Wir machen mit unseren Pflegefamilien bei der Übergabe eines Tieres Pflegeverträge. Darin verpflichten Sie sich, das Tier bis zur Vermittlung unentgeltlich zu versorgen und ihm einen Familienanschluss zu gewähren. Tierarztkosten werden auf Wunsch vom Verein getragen, jeder Tierarztbesuch muss aber mit uns abgesprochen werden. Natürlich freuen wir uns auch, wenn die Pflegestellen selbst Anzeigen und Aushänge für ihr Tier schalten und damit bei der Vermittlung behilflich sind. Welches Tier Sie aufnehmen wollen, bestimmen selbstverständlich Sie!

Falls unüberwindbare Probleme mit dem Tier entstehen, helfen wir natürlich auch alle zusammen, das Problem zu lösen oder das Tier eventuell anderweitig unterzubringen. Sie werden damit nicht alleine gelassen!

Hinweis: Mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes benötigen neben Hundeschulen und Tiertrainern seit dem 01.08.2014 auch Pflegestellen von Tierschutzvereinen eine Erlaubnis. Ziel dieser neuen Regelung ist es, im Sinne der Tiere und des Tierschutzes Mindestqualitätsstandards sicherzustellen. Dazu ist eine Sachkundeprüfung nach § 11 Tierschutzgesetz erforderlich. Der Nachweis der Sachkunde erfolgt in der Regel durch eine abgeschlossene Berufsausbildung (z. B. Tierpfleger/in, Tiermedizinische/r Fachangestellte/r, Hundefachwirt/in) oder durch ein Studium (z. B. Biologie oder Veterinärmedizin). Wer keine abgeschlossene staatlich anerkannte Berufsausbildung in einem Tierberuf besitzt, hat aber ebenfalls die Möglichkeit, die Erlaubnis für das Halten, Pflegen und Unterbringen von fremden Tieren bzw. eine Erlaubnis für das Eröffnen einer Hundepension zu erhalten. Qualifikationslehrgänge und Prüfungen, etwa bei der Landestierärztekammer, bei Tierschutzverbänden, bei der Industrie- und Handelskammer oder bei Hunde- und Fortbildungsakademien können vom Amtstierarzt als Qualifikationsnachweis anerkannt werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Fragen zum Sachkundenachweis bei Ihrem örtlichen Veterinäramt.

Falls Sie also die Möglichkeit sehen uns mit einer Pflegestelle zu helfen, schreiben Sie uns eine kurze Nachricht!